Betreuung und Integration

Die Flüchtlingshilfe beherbergt und betreut Asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit der Regierung des Fürstentums Liechtenstein.

Dabei orientieren wir uns am Grundsatz der «Hilfe zur Selbsthilfe» zur Förderung der Eigenständigkeit.

Das beinhaltet auch, dass sich die betreuten Personen durch eigene Arbeitsleistungen an den Lebenshaltungskosten beteiligen, die durch das Land Liechtenstein vorfinanziert werden.

Damit für erwachsene Personen ein raschmöglichster Eintritt in den 1. Arbeitsmarkt ermöglicht wird, erhalten alle zu integrierenden Klienten Deutschkurse und Unterstützung bei der Arbeitssuche durch unseren Jobcoach.