Leistungsvereinbarung

Auszug aus der Leistungsvereinbarung mit der Regierung

Der Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein hat mit der Regierung eine Leistungsvereinbarung betreffend die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen in Liechtenstein abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarung umfasst die allgemeine Betreuung sowohl im Aufnahmezentrum in Vaduz als auch in anderen vom Staat zur Verfügung gestellten Unterkünften.

Die Flüchtlingshilfe FHL, die für die Betreuung zuständig ist und das Ausländer- und Passamt APA, das für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, arbeiten bei der Umsetzung dieser Leistungsvereinbarung eng zusammen.

Die Betreuung orientiert sich an den Grundsätzen der Hilfe zur Selbsthilfe sowie am Prinzip der Gegenseitigkeit. Die betreuten Personen gelten als selbstverantwortlich handelnde Menschen. Ihre persönlichen Ressourcen sind adäquat einzufordern und zu fördern.

Kernaufgaben der Flüchtlingshilfe sind gemäss den gesetzlichen Grundlagen und der Leistungsvereinbarung mit der Regierung:

  • Die Unterbringung in geeigneten Unterkünften
  • die Durchführung der Lohnverwaltung
  • die Sicherstellung der wirtschaftlichen, medizinischen und psychosozialen Versorgung
  • die Beratung und Begleitung während des Aufenthaltes in Liechtenstein
  • die Förderung der Integration und der Rückkehrfähigkeit
  • die sinnvolle Beschäftigung und die Unterstützung bei der Arbeitssuche
  • der Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden

Überdies ist die Flüchtlingshilfe zuständig für

  • die Rekrutierung, die Instruktion, den Einsatz und die Kontrolle der Hilfswerkvertreter
  • das Führen des Aufnahmezentrums und weiterer Unterkünfte in betrieblicher und betreuerischer Hinsicht
  • Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium