Ukraine-Krieg

FAQ – Ukraine-Krieg

  1. Wie sieht der behördliche Prozess aus, wenn ein Haushalt Flüchtlinge aufnehmen möchte?

Haushalte, welche sich bereit erklären, Schutzbedürftige bei sich aufzunehmen, können dies der Flüchtlingshilfe Liechtenstein (FHL) melden, welche für die Unterbringung dieser Personen zuständig ist.

  1. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Privathaushalt auch Flüchtlinge aufnehmen kann? Ich denke da beispielsweise an Wohnungsgrösse, etc.

Für die private Unterbringung von Personen, die noch nicht beim APA registriert sind, sind ausschliesslich die Gastgeber verantwortlich. Personen, die über den Status „S“ verfügen, haben Anspruch auf staatliche Leistungen und Unterbringung. Kinder ohne Begleitung Erwachsener bedürfen eines besonderen Schutzes und werden ausschliesslich in den durch die FHL verantworteten Räumlichkeiten untergebracht.

  1. Es ist noch nicht abzuschätzen, wie lange Flüchtlinge bleiben. Welche Verpflichtung geht der Gastgeber in Bezug auf die Dauer ein, wenn er Flüchtlinge aufnimmt?

Es ist gegenwärtig nicht abschätzbar, wie lange der Krieg in der Ukraine dauert und wie lange die Menschen aus der Ukraine den Schutz in Liechtenstein benötigen. Grundsätzlich sind Gastgeberinnen und Gastgeber nicht verpflichtet, dauerhaft für die Unterbringungen geflüchteter Personen zu sorgen.

  1. Inwiefern sind die Gastgeber, die den behördlichen Prozess absolviert haben, verpflichtet, für Flüchtlinge beispielsweise mit Hygieneprodukte und Nahrung zu sorgen?

Personen mit Schutzstatus „S“ erhalten staatliche Fürsorge- und Unterstützungsleistungen, mit denen diese Kosten gedeckt werden können.

  1. Auf welche Schwierigkeiten soll sich ein Gastgeber auf zwischenmenschlicher Ebene gefasst machen? Ich denke zum Beispiel an die Sprachbarriere.

Überall, wo Menschen zusammenleben, kann es zu zwischenmenschlichen Problemen kommen. Für ein gutes Zusammenleben ist es deshalb wichtig, die gegenseitigen Erwartungen vorgängig zu klären. Grundsätzlich braucht es von beiden Seiten Offenheit und Verständnis für unterschiedliche Kulturen und Lebensweisen, um sich in einem gemeinsamen Haushalt  wohlzufühlen.

  1. Wenn sich Spannungen ergeben, darf man Flüchtlinge einfach «rausschmeissen»?

Es besteht keine Verpflichtung, Schutzbedürftige bei sich aufzunehmen oder bei schwerwiegenden Konflikten weiter bei sich wohnen zu lassen. In solchen Fällen kann man sich an die Flüchtlingshilfe Liechtenstein wenden, welche die Betreuung und Unterbringung von registrierten Personen organisiert.

  1. Gibt es eine finanzielle Unterstützung vom Staat, wenn jemand Flüchtlinge aufnimmt?

Nein, allfällige Mietkosten werden nicht übernommen. Personen mit Schutzstatus S erhalten jedoch Fürsorge- und Unterstützungsleistungen.

  1. Was kann passieren, wenn jemand Flüchtlinge aufnimmt, aber nicht bei den Behörden meldet?

Visumsbefreite Personen können sich bis zu 90 innert 180 Tagen als Touristen in Liechtenstein aufhalten. Ein Aufenthalt in Liechtenstein von mehr als 90 Tagen ist in allen Fällen bewilligungspflichtig. Ohne entsprechende Bewilligung läge ein illegaler Aufenthalt vor. Wer einer ausländischen Person die rechtswidrige Einreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt im Inland ermöglicht, erleichtert oder vorbereiten hilft, kann sich strafbar machen.

 

Stand: April 2022